Fachärztliches - algesiologisches schmerzmedizinisches Gutachten
Das Gutachten beruht auf dem Studium der überlassenen Akten und medizinischen Unterlagen des Gerichts sowie auf dem Ergebnis einer fachärztlichen-algesiologischen Untersuchung in meiner Praxis.
Der Gutachtenauftrag erfolgt üblicherweise durch die Sozialgerichte nach §106 SGG oder nach § 109 nach Antrag der Klagepartei oder durch einen Rechtsanwalt oder als Privatgutachten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Gutachten nach § 109 und für Privatgutachten mit einer längeren (meist mehrere Monate) dauernden Wartezeit gerechnet werden muss aufgrund der hohen Auslastung als gerichtlicher Sachverständiger für Begutachtungen von Schmerzen.
1. Allgemeine Angaben zur Erstellung des Gutachtens
Das algesiologische - schmerzmedizinische Gutachten wird gemäß der „Leitlinie für die ärztliche Begutachtung von Menschen mit chronischen Schmerzen“ der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften AWMF 2017 erstellt.
Aktuelle Version im Internet: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/094-003.html
Die Erstellung des algesiologischen Gutachtens berücksichtigt:
- das Studium der Akten des Gerichtes (Sozialgerichtsakten, Landessozialgerichts-Akten, Akten der Landesversicherungsanstalt Oberbayern LVA, Akten der Deutschen Rentenversicherung DR, Akten der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte BfA)
- die Durchsicht der mir vom Gericht zugesandten Bildgebung bzw. der von der Klägerin/dem Kläger mitgebrachten Bildgebung:
- Röntgenbilder
- Kernspintomographie-Bilder
- Computertomographie-Bilder
- die eingehende körperliche Untersuchung und Befragung in meiner Praxis
- die Auswertung von Fragebögen und psychometrischen Testverfahren
Im Vordergrund der Fragebogenauswertungen stehen Schmerzverarbeitung und die Einschätzung, in wie weit eventuelle psychische Störungen für die Schmerzentstehung bedeutsam sind oder für geklagte Funktionsstörungen verantwortlich sind.
Betont werden soll, dass die Auswertungen der (subjektiven) Testverfahren zur Überprüfung der gemachten Angaben herangezogen wurden. Die Bewertung der Testergebnisse der psychometrischen Testverfahren bringen dem Gutachter ergänzende Hinweise und wurden kritisch im Gesamtbild und der Zusammenschau aller Befunde und der eigenen Exploration gewertet.
Sie dienten zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit der geklagten Beschwerden und Funktionseinschränkungen sowie zur Gesamteinschätzung der gemachten Angaben.
2. Angaben zur fachlichen Qualifikation des Gutachters
Facharzt für Anästhesie seit 1996. 1999-2002 Stellvertretender Leiter der Interdisziplinären Schmerz-Tagesklinik des Städt. Krankenhauses München-Harlaching. Seit 2003 Anerkennung in Spezieller Schmerztherapie ( = Zusatzausbildung der Landesärztekammern) und Algesiologe (Schmerzmedizinische Zusatzausbildung mit Prüfung durch die Deutsche Schmerzgesellschaft e.V.
Leitender Arzt einer Schwerpunkt-Einrichtung für spezielle Schmerztherapie seit 2003 mit Behandlung von jährlich ca. 1.000 chronischen Schmerzpatienten aus allen Fachbereichen der Medizin nach einem multidisziplinären Therapiekonzept. Anerkennung als ambulantes Schmerzzentrum durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayern KVB und durch die Krankenkassen. Leiter der interdisziplinären monatlichen Schmerzkonferenz am Krankenhaus der Barmherzigen Brüder München. Mitglied des Berufsverbandes bayerischer Schmerz-therapeuten „Schmerznetz Bayern SNB e.V.“, Mitglied im „Wissenschaftlichen Arbeitskreis Akutschmerz“ der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V.
Gutachtertätigkeit seit 2005 in Renten-, Schwerbehinderungs-, Unfallversicherungs-, Berufsunfähigkeits- und Berufsgenossenschaftsverfahren. Bisher insgesamt über 200 gerichtliche Gutachten nach §106 und §109.