Algesiologisches- schmerzmedizinisches Gutachten
Die Begutachtung von Menschen mit chronischen Schmerzen ist schwierig, da Schmerzen und eine Schmerzkrankheit objektiv schwerlich beweisbar sind. Oft besteht eine starke Diskrepanz zwischen dem Ausmaß der geklagten Beschwerden und den funktionellen Einschränkungen besteht einerseits und den objektiven Ergebnisse von diagnostischen Maßnahmen und den üblichen (orthopädischen) klinischen Befunden gegenüber stellt.
Schwerpunkt der ärztlichen Tätigkeit von Dr. Kammermayer ist die Behandlung von Schmerzpatienten im ambulanten Schmerzzentrum. Dafür ist die Zusatzbezeichnung in spezieller Schmerztherapie erforderlich.
Zusätzlich erstellt Dr. Kammermayer algesiologische - schmerzmedizinische Gutachten für die Sozialgerichte in Renten- , Schwerbehinderten- , Unfallversicherungs- und Berufsgenossenschaftlichen Verfahren. Die Gutachten werden gemäß der „Leitlinie für die ärztliche Begutachtung von Menschen mit chronischen Schmerzen“ der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften AWMF 2017 erstellt.
Aktuelle Version im Internet: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/094-003.html
Erläuterungen zu einer algesiologischen -schmerzmedizinischen Begutachtung:
Das Gebiet der Algesiologie wird interdisziplinär vertreten, aber weltweit führend auf dem Gebiet der Schmerzmedizin und in den leitenden Positionen in Schmerzkliniken sind Anästhesisten. Dies trifft insbesondere für Deutschland zu.
Allgemein sollte für eine Begutachtung von Schmerzen vorausgesetzt werden, dass der Gutachter/die Gutachterin die Zusatzqualifikation spezielle Schmerztherapie besitzt und sich dadurch als erfahren in der Diagnostik und Beurteilung von Schmerzkrankheiten erwiesen hat. Chronische Schmerzkrankheiten fallen eben nicht naturgemäß in das Gebiet der Psychiatrie, da die Patienten keine Psychosen oder schwere Persönlichkeitsstörungen haben (sie sind nicht „geisteskrank“).
Von der Gutachtenstruktur wird ein „bio-psycho-sozialer Ansatz“ gefordert, d.h. eine ganzheitliche Schmerzanamnese. Insbesondere sollte nach objektiven Befunden für die geklagten Beschwerden und Funktionseinschränkungen gesucht werden.
Dafür ist eine umfassende Exploration und Befunderhebung notwendig. Die körperliche Untersuchung sollte dabei den Muskel-Sehnen-Bandappparat mit einbeziehen, da myofasziale Befunde (muskuläre Triggerpunkte) nur durch eine manuelle Untersuchung diagnostiziert werden können (und nicht durch bildgebende Verfahren wie Röntgen oder Kernspintomographie).
Gerade orthopädische Gutachten über Schmerzen werden den genannten Kriterien meist kaum oder überhaupt nicht gerecht und führen zur Ablehnung der begutachteten Person. In diesen Fällen sollte ein algesiologisches Gutachten erwogen werden.